PKW & Motorrad Klassen
| Fahrerlaubnis- klasse |
Mofa | M![]() |
A1![]() |
A![]() |
A direkt![]() |
BF17![]() |
B![]() |
BE![]() |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alter | 15 | 16 | 16 | 18 | 25 | 17 | 18 | 18 |
| Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
- | x* | x* | x* | x* | x* | x* | x* |
| Passbild | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Sehtest | - | x | x | x | x | x | x | x |
| Eingeschl. FS Klassen |
- | - | M | A1, M | A, A1, M | L, M, S | L, M, S | - (B nötig) |
Mofa Prüfbescheinigung
- maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- einsitzig
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Klasse M
- zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Klasse A1
- Leichtkrafträder
- maximal 125 ccm Hubraum
- maximal 11 kW (15 PS)
- bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit maximal 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
Klasse A
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- ohne Hubraumbegrenzung
- maximal 25 kW (34 PS)
- maximal 0,16 kW/kg
- nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
Klasse A direkt
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- ohne Hubraumbegrenzung
- ohne Leistungsbegrenzung
Begleitendes Fahren ab 17 (BF17)
- nur in Deutschland gültig
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- maximal 9 Sitzplätze (inklusive Fahrersitz)
- Anhängerbetrieb:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
- Begleitendes Fahren mit 17 (BF17)
- gilt für Klasse B und BE
- gleicher Umfang wie jeweilige Führerscheinklasse
- der Fahrerlaubnisinhaber muss während des Führens eines Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet werden
- die begleitende Person:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen ist
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung (BF17) im Verkehrszentralregister nicht mehr als 3 Punkte haben
- darf nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
- mit Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrerlaubnisinhaber auf Antrag einen Führerschein aus
Klasse B
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- maximal 9 Sitzplätze (inklusive Fahrersitz)
- Anhängerbetrieb:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Klasse BE
- Erweiterung der Klasse B für den Anhängerbetrieb mit Anhängern über 750kg




